Energiemanagement

Die neue Energieeinsparverordnung

Die neue Energieeinsparverordnung wurde per Gesetz verabschiedet. Ziel ist es, den Heizenergieverbrauch um bis zu 30% zu verringern.

Nach diesem Entwurf gelten ab 2001 für Neubauten erheblich strengere Richtlinien für den Verbrauch von Heizenergie, als bisher.

Neubauten müssen strengere Energiegrenzwerte einhalten. Dem Bauherren bleibt überlassen, ob er das über eine effizientere Heizung, stärkere Dämmung oder durch die Nutzung von Sonnen-/Windkraftenergie erreicht.

Jeder Neubau soll einen “Energiepass” erhalten, der zum Beispiel einem Kaufinteressenten Auskunft über den Heizenergieverbrauch gibt.

Bei Altbauten müssen Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden, ersetzt werden.
Wenn nach dem 01.11.1996 ein Brenner ausgetauscht wurde, hatten diese Anlagen bis zum Jahr 2008 eine “Schonfrist”.

Heizungsrohre, die frei (zum Beispiel unter der Kellerdecke) liegen, müssen mindestens eine 20 mm starke Isolierung haben.

Dächer müssen isoliert werden.

Heizungen müssen mit einem Außenfühler oder mit Zeitschaltuhren ausgerüstet werden.

Heizkörper müssen Thermostatventile haben.

Wenn Altbauten modernisiert werden, muß der Umbau nach den strengeren Neubaurichtlinien durchgeführt werden.

Die Kosten für diese Energieeinsparmaßnahmen können auf die Mieter umgelegt werden.
Für die Mieter sollen dadurch die gesamten Wohnkosten nicht höher werden, da entsprechend Energie eingespart wird.

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